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Steuerbonus

Das neue Investitionsprogramm der Bundesregierung unterstützt Sie mit einem Steuerbonus. Schon seit dem 1. Januar 2003 gibt es die Möglichkeit, eine steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen, wie z. B. der Gartenpflege bis zu einem Betrag von 600 € zu nutzen.

Auf Lohnkosten für handwerkliche Tätigkeiten, wie z. B. Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, lockt nun rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 ein zusätzlicher Steuerbonus: 20 % von maximal 3.000 € - also weitere 600 €!

Beispiel 1: Gartenpflege

Unterstützung haushaltsnaher Dienstleistungen seit 01.01.2003: Sie lassen von Ihrem Landschaftsgärtner Ihren Garten pflegen. Seine Leistung für Gehölzschnitt, Rasenpflege und Pflege der Pflanzflächen beinhaltet nur Lohnkosten. Er rechnet netto 1.980 € ab; einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 16 % (ab 2007 Erhöhung auf 19 %) ergeben sich 2.296,80 €. 20 % Steuerbonus entsprechen einem Betrag von 459,36 €, der direkt Ihre Einkommensteuer mindert. Wenn die Arbeitsleistung Lohnkosten) einschließlich Mehrwertsteuer 3.000 € beträgt, können Sie den gesamten Bonus von 600 € nutzen.

Beispiel 2: Gartenmodernisierung - Der neue Bonus seit 01.01.2006

Ihr Landschaftsgärtner renoviert Ihren Hauseingang und berechnet Ihnen netto 4.600 €. Der Anteil der anrechenbaren Lohnkosten beträgt im Beispiel 2.450 €. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergeben sich 2.842 €. 20 % Steuerbonus entsprechen 568,40 €, die Sie steuermindernd geltend machen können. Maximal können Sie auch hier 3.000 € für Lohnkosten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer geltend machen - zuzüglich zum Steuervorteil Gartenpflege. Sie haben also die Möglichkeit, bis zu 1.200 € Steuerbonus zu genießen, sowohl 600 € für die Gartenpflege als auch 600 € für die Erhaltung, Renovierung und Modernisierung des Gartens. Die Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden.

Sprechen Sie Ihren Landschaftsgärtner auf dieses Steuersparmodell an.

Achten Sie bitte auf folgende Punkte, damit Sie den Steuerbonus in vollem Umfang nutzen können:

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