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Baumfällarbeiten

Gefahrenbäume

Jeder Baumeigentümer ist gesetzlich verantwortlich für seinen Baumbestand und damit verpflichtet, regelmäßig eine visuelle Baumkontrolle durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Wir helfen Ihnen dabei - fragen Sie uns!
Als sogenannte "Gefahrenbäume" bezeichnen Behörden jene Bäume in Wohnbereichen und entlang von Straßen, die unter die sogenannte "Verkehrssicherungspflicht" fallen.

Fach- und Rechtsfragen zu Bäumen - Überhang von Zweigen, eindringende Wurzeln, Laubfall, Grenzbäume, Grenzabstände (externer Link)

Sturmschadenbeseitigung

Umgestürzte, entwurzelte oder abgebrochene Bäume. Egal ob ein ganzer Baum auf Ihrem Hausdach liegt oder "nur" umzustürzen droht, Baumkronen abgerissen sind und in Ihrem Garten liegen...

Bei der schnellen Beseitigung von Sturmschäden ist fachgerechtes und sicheres Arbeiten unser Leitmotiv.

Häckselarbeiten

Bei Baumfäll-, Baumschnitt- und Rodungsarbeiten fällt außer dem Stammholz Ast- und Kronenholz an.
Dieses Material kann direkt auf der Baustelle zerkleinert werden, um anschließend dort zu verbleiben oder abtransportiert zu werden.
Für die Zerkleinerung setzen wir - je nach Material - Schredder und Häcksler ein.

Wurzelrodung

Wurzelstöcke gefällter Bäume können gerodet oder ausgefräst werden. Vielerorts ist eine Rodung aber nicht möglich, weil der Standort für schweres Gerät nicht zugänglich ist oder durch die mitgerodeten Wurzelausläufer Schäden z.B. an Gebäuden oder Gehwegen entstehen können.
An solchen Standorten empfiehlt sich das Ausfräsen der Wurzelstöcke. Dabei wird das Material mit einer hochtourig drehenden Frässcheibe im Boden zerspant. Das entstehende Fräsloch ist nicht größer als der Durchmesser des Stumpfes.
Das ausgefräste Material kann zum Verfüllen des Fräsloches genutzt werden. Damit entfällt die kostspielige Entsorgung des Wurzelstockes.

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